Bankett > Geschäfts- bedingungen
PDF Drucken
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Das ganze Restaurant Gnüsserei mit den Veranstaltungsräumen ist rauchfrei.

2. Bei Anlässen wie Mittag- oder Abendessen erheben wir keine Saalmieten.

3. Für Einrichtungen am Vortag erheben wir einen Zuschlag von 50% auf die Saalmiete.

4. Bei Sitzungen, GV’s oder Vorträgen mit Apéro oder Essen vor oder nach der Veranstaltung, reduzieren wir die Saalmiete um 20%.

5. Für alle Beschädigungen oder groben Verschmutzungen der Räume,
des Mobiliars und der technischen Hilfsmittel ist der Mieter haftbar.

6. Die Pauschale für eine Verlängerungsbewilligung beträgt CHF 120.00.

7. Ab 24 Uhr verrechnen wir einen Personalzuschlag von CHF 60.00 pro Mitarbeiter

8. Für die Entsorgung von Kartons und Fremdabfällen verrechnen wir CHF 50.00.

9. Ein halber Tag Raumiete ist bis zu 5 Stunden, ganzer Tag bis 18 Uhr gerechnet.

10. Bei kurzfristigen Absagen im Restaraunt (24Std vor Ankunft) wird eine Pauschale von CHF  120.00 verrechnet.

11. Bestellte Plätze für den Sonntagbrunch (fixes Menu) werden mit dem vollen Preis verrechnet.

Geschäftsbedingungen für die Miete und Bereitstellung von Banketträumen

1. Falls der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

2. Die definitive Teilnehmerzahl für vorbestellte Menus muss 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn unserer Bankettabteilung schriftlich mitgeteilt werden. Ansonsten wird automatisch die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

3. Für mutwillige Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

4. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Das Abbrennen von Wunderkerzen und sonstigen Feuerwerkskörpern ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung gestattet.

5. Sollten Störungen oder Defekte an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, werden wir, soweit möglich, für die sofortige Abhilfe besorgt sein. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.

6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

7. Die Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Veranstalter. Die Gnüsserei AG kann für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen.

8. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die Gnüsserei AG behält sich jedoch das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Banketträumlichkeiten anderweitig zu vermieten.

9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik etc.) behält sich die Gnüsserei AG vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.

10. Unsere Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Es werden keine Auslandsdebitoren gestellt, Vorauszahlung, Bezahlung vor Ort oder mit Kreditkarte.

11. Bei Abbestellung von Tischen ab 10 Personen oder fest  gebuchten Anlässen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
01 - 11 Monate:   Pauschale Bearbeitungsgebühr   CHF 120.00
30 - 15 Tage vor Ankunft:  45% der vereinbarten Leistung
14 - 06 Tage vor Ankunft:  60% der vereinbarten Leistung
05 - 00 Tage vor Ankunft: 100% der vereinbarten Leistung
Es gelten der Mindestumstatz, oder vorbestellt Pesonenzahl oder Angebot jedoch mindestens
CHF  50.00 pro Person.

12. Bei Anlässen über 50 Personen erheben wir eine Anzahlung von 50%

13. Gerichtsstand Zürich, Oktober 11

 
bankett.jpg

Suche